Wie bereits im Kapitel Schaummittelarten beschrieben benötigen die Feuerwehren z. B. zur Tankbrandbekämpfung hochwirksame Schaummittel. Bei AFFF-Schaummitteln kann sich aufgrund der enthaltenen Fluortenside ein hauchdünner wässriger Tensidfilm zwischen brennender Oberfläche und eigentlichem Schaumteppich ausbilden. Die Moleküle der Fluortenside weisen einen wasseranziehenden und wasserabweisenden Teil auf und durch diese Eigenschaft kann der notwendige wässrige Tensidfilm gebildet werden.
Fluortenside werden einklassifiziert in perfluorierte Tenside (PFT) und perfluorierte bzw. polyfluorierte Chemikalien (PFC). Chemisch gesehen bestehen PFC aus Kohlenwasserstoffketten verschiedener Länge, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch z. B. Fluoratome u. a. ersetzt sind. Bei den PFTs gibt es ca. 370 Einzelverbindungen und bei den PFCs ca. 850 Einzelstoffe. In den ca. 850 PFCs sind alle PFTs enthalten und somit beschreiben die PFCs die gesamten Fluortenside.
In dieser Vielzahl von verschiedenen PFCs stellen das Perfluoroctansulfonat (PFOS) und die Perfluoroctansäure (PFOA) Leitsubstanzen der unerwünschten Fluortenside dar. Beides sind keine wirkende Substanzen in den Feuerlösch-Schaummitteln sondern Spuren-verunreinigungen, die durch die Herstellung der wirkenden Fluortenside ungewollt in die Schaummittel gelangen.
Durch verschiedene EU-Richtlinien wurden seit dem Jahr 2011 für die Fluortenside PFOS und PFOA Begrenzungen in Feuerlösch-Schaummittel festgelegt. Folgende Begrenzungen gelten zurzeit:
Zusätzlich wird (Stand: Feb. 2022) bei der ECHA - der europäischen Chemikalienagentur und zentralen Schaltstelle von REACH in Helsinki - an einem Beschränkungsverfahren für die Perfluorhexansäure (PFHxA) gearbeitet. Dieses Beschränkungsverfahren ist mitentscheidend für die Weiternutzung von fluorhaltigen Schaummitteln wie z. B. AFFF-Schaummitteln. Der seit dem Jahr 2021 vorliegende Beschränkungsentwurf sieht folgendes vor:
Derzeit läuft bei der ECHA auch eine Beschränkungsverfahren für die gesamte Gruppe der fluorierter Chemikalien (PFAS) in Feuerlöschschäumen. Anwender, Verbände und sonstige Betroffene können von Mai bis September 2022 Kommentare zu diesem Beschränkungsvorhaben bei der ECHA einreichen. Siehe dazu die Homepage der ECHA für weitergehende Informationen.