WeBUS Ingenieurbüro
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Tanklagerbrand Buncefield

Welche Schutzmaßnahmen gibt es in deutschen Raffinerien?

Kommentierung aus einer deutschen Sicht.

 

Am Sonntag, den 11. Dezember 2005 ereignete sich in Buncefield, Großbritannien, ein Tanklagerbrand, bei dem infolge der Überfüllung eines Lagertanks ca. 20 Flachbodentanks in Brand gerieten. Während der Befüllung des Lagertanks über eine Pipeline kam es zu einer Freisetzung von ca. 300 t unverbleitem Benzin. Das sich dabei bildende Benzin-Luft-Gemisch explodierte und führte im Tanklager selbst und auch außerhalb des Lagers im benachbarten Gewerbegebiet zu erheblichen Schäden. Durch die Explosion und den Brand wurden 43 Menschen verletzt, ca. 2000 Personen wurden vorsorglich evakuiert.

 

Ursache für die Überfüllung war mit hoher Wahrscheinlichkeit das Versagen der Füllstandsmessung sowie der davon unabhängigen Überfüllsicherung. Auf das erkennbare Versagen der Füllstandsmessung hatte das Bedienungspersonal nicht rechtzeitig reagiert, so dass der Lagertank ca. 40 Minuten lang überfüllt wurde.

 

Maßgeblich für die Stärke der Explosion und damit für die Schwere der Auswirkungen war neben den Wetterbedingungen und dem Umfeld des Tanklagers auch die Art des Austritts. Das Benzin trat über Öffnungen im Tankdach aus. Beim anschließenden Herabströmen kam es durch Windverbände am Tankmantel und Leitbleche im Tankdachbereich, die u. a. zur besseren Verteilung von Kühlwasser im Brandfall vorgesehen waren, zur Vernebelung/Verdunstung und dadurch zu einem „optimal“ verteilten Gemisch von Benzin und Luft.

 

Durch die Explosionen wurden nicht nur weitere Tanks, sondern auch die stationären Löscheinrichtungen zerstört. Die Brände konnten erst durch massiven Einsatz mobiler Hochleistungslöscheinrichtungen beherrscht werden, die größtenteils von anderen Standorten herbeigeschafft werden mussten.

 

Wenige Tage nach dem Brand hat der damalige Bundesumweltminister die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) um eine Stellungnahme gebeten, ob sich aus dem Hergang des Großbrandes im Tanklager Buncefield ein Handlungsbedarf für deutsche Tanklager ergibt.

Insbesondere wurde vom KAS „Arbeitskreis Tanklager“ geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften und das technische Regelwerk für den sicheren Betrieb der Tanklager in Deutschland ausreichend sind oder ggf. ergänzt werden sollten. Siehe dazu den Leitfaden KAS 13 „Abschlussbericht, Bewertung des Tanklagerbrands von Buncefield/GB vom 11.12.2005 und daraus für deutsche Großtanklager für Ottokraftstoffe abgeleitete Empfehlungen“.

 

Die deutschen Raffinerien gründeten bereits im Jahr 1990 einen Arbeitskreis der Raffinerie-Werkfeuerwehrleiter. Mitte der 90iger Jahre war ein Schwerpunkt dieses Arbeitskreises die Beherrschung von Tankbränden großen Ausmaßes insbesondere an Schwimmdachtanks sowie die gegenseitige Unterstützung bei derartigen Ereignissen.

 

In Deutschland setzte man bis zu dieser Zeit auf die Wirksamkeit der vielfach an Tanks installierten stationären Löschanlagen. Die damalige DIN 14493 aus dem Jahr 1977 sah allerdings für Schwimmdachtanks lediglich eine stationäre Löschanlage für die Ringspaltdichtung vor, d. h. ein in Vollbrand stehender Schwimmdachtank konnte weder mit stationären noch mit mobilen Löscheinrichtungen beherrscht werden.

 

Aus diesem Grund wurden in vielen Raffinerien, in einigen größeren Tanklagern sowie in Chemiewerken in den Folgejahren spezielle mobile Hochleistungslöscheinrichtungen wie Pumpen, Schlauchverlegeeinheiten und Schaum-Wasser-Werfer angeschafft, um im Falle eines Vollbrandes an einem Schwimmdachtank einen erfolgversprechenden Löschangriff starten zu können. Einige Wehrleiter nahmen gezielt an theoretischen und praktischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen u. a. in den USA zur Tankbrandbekämpfung mit mobilem Equipment teil und in den regelmäßigen Erfahrungsaustauschen der Raffinerie-Wehrleiter wurde gezielt an der Weiterentwicklung der Tankbrandbekämpfungstaktik gearbeitet.

Im Jahr 1996 wurde von den Raffinerie-Wehrleitern ein auf Gegenseitigkeit ausgelegter „Unterstützungsplan für Großbrände“ ins Leben gerufen, in dem neben den deutschen Raffinerie-Werkfeuerwehren auch die Werkfeuerwehren eines Chemiebetriebes und eines großen Tanklagers vertreten waren.

 

In den Raffinerien und v. g. Firmen sind die Vorgaben aus den gesetzlichen Regelwerken, wonach die Wasser- und Schaummittelversorgung zur Brandbekämpfung für das größte Einzelereignis (größter Tank bzw. größter Tankauffangraum) auszulegen ist, eingehalten. Der „Unterstützungsplan für Großbrände“ setzte hierzu einen wichtigen Sicherheitsbaustein. Er basiert im Wesentlichen auf die Lieferung mobiler Brandbekämpfungseinrichtungen wie Großpumpen, Schlauchverlegeeinheiten, Großwerfer und Schaummittelmengen.

 

Im Jahr 2008 starteten die Mitglieder des Unterstützungsplanes die Initiative um ihren „Unterstützungsplan für Großbrände“ auf ein breiteres, deutschlandweites Fundament zu setzen. So ist inzwischen der Unterstützungsplan für Großbrände in die TUIS - Datenbank des Verbandes der chemischen Industrie (VCI) integriert worden und viele Betriebe der chemischen Industrie sind in diesem System integriert.

 

Die Datei des Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-Systems (TUIS) ist seit vielen Jahren deutschlandweit in allen Rettungsleitstellen und Werkfeuerwehren bekannt. Die Datei zur Unterstützung bei Großbränden funktioniert in gleicher Weise ebenfalls in drei Hilfeleistungsstufen:

 

  • Stufe 1: Telefonische Beratung
  • Stufe 2: Beratung am Schadensort
  • Stufe 3: Technische Unterstützung vor Ort

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